Nachdem der MDR den ehemaligen Unterhaltungschef Udo Foht im September 2011 wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch fristlos gekündigt hatte, reichte dieser damals Klage dagegen ein. Nun haben MDR und Foht vor dem Leipziger Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen. Beide Seiten einigten sich darauf, dass Fohts Vertrag rückwirkend zum 31. Dezember 2011 endet. Foht erhält im Gegenzug ausstehende Zahlungen und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, so das Gericht nach Angaben von MDR aktuell.
Laut einer Pressemeldung des MDR sah das Leipziger Arbeitsgericht die vorgebrachten Gründe für die Kündigung als derart gravierend an, dass es die Beendigung der Beschäftigung trotz der sehr langen Betriebszugehörigkeit (Foht hatte seit der MDR-Gründung 1992 dort gearbeitet und war zuvor seit 1975 beim Fernsehen der DDR beschäftigt) zum 31.12.2011 für gerechtfertigt hielt.
Unabhängig vom Vergleich laufen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Foht wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Untreue und Betrug weiter. Mögliche Schadensersatzforderungen des MDR an Udo Foht bleiben vom Vergleich ebenfalls unberührt, so die Meldung weiter.